Funktionäre des Steirischen Tanzsportverbandes
Turnierleiter
Für angehende Turnierleiter ist vor allem eine sehr gute Kenntnis der Turnierordnung des ÖTSV notwendig, die durch eine Regelkundeprüfung nachgewiesen werden muss. Ab dem 1. 1. 2003 ist hierfür eine eigene Ausbildung vorgesehen. Danach wird eine Sondergenehmigung erteilt. Nach einer positiven Beurteilung von 5 Probeturnieren werden die Turnierleiter in die offizielle Liste des ÖTSV aufgenommen. Zur Aufrechterhaltung der Berechtigung ist der jährliche Besuch einer Turnierleiterschulung notwendig. Die steirischen Turnierleiter haben wir in einer Liste gemeinsam mit den Wertungsrichtern zusammengefasst.
Wertungsrichter
Turniertänzer, die in ihrer aktiven Karriere die Sonderklasse erreicht und eine ausreichende Anzahl von Turnieren getanzt haben, können durch die Ablegung einer Regelkundeprüfung in die Liste der Wertungsrichter mit Sondergenehmigung aufgenommen werden. Ähnlich wie bei den Turnierleitern erfolgt die Aufnahme in die definitive Liste nach 5 positiv beurteilten Turnieren. Auch hier wird das System mit dem 1. 1. 2003 wesentlich geändert. Es gibt ab diesem Zeitpunkt sowohl für die Standard- als auch die Lateindisziplin getrennte Ausbildungen und differenzierte Genehmigungen. Details findet man auf der Homepage des ÖTSV. Mit dem Ablegen der Trainerprüfung wird auf Antrag die internationale Wertungsrichterlizenz (WR/I) erteilt. Zur Aufrechterhaltung der Berechtigung ist der jährliche Besuch einer Wertungsrichterschulung notwendig. Die steirischen Wertungsrichter haben wir in einer Liste gemeinsam mit den Turnierleitern zusammengefasst.
Übungsleiter
In den meisten österreichischen Sportarten gibt es eine mehrstufige Ausbildung zum Trainer. Auf Landesebene wird eine Übungsleiterausbildung angeboten, die die Grundbegriffe der Trainingsarbeit und einige technische Grundlagen vermittelt und die Qualifikation zur Betreuung von Übungseinheiten unter der Anleitung eines staatlich geprüften Trainers darstellt. Der Kärntner Landesfachverband für Tanzsport hat im Jahr 2001 erstmalig eine solche Ausbildung durchgeführt, an der zwei steirische Funktionäre erfolgreich teilgenommen haben. Die steirischen Übungsleiter sowie die staatlich geprüften Trainer haben wir wiederum in einer eigenen Liste zusammengestellt.
Lehrwarte
Erstmalig wird im Jahr 2003 eine Ausbildung zum Lehrwart durch den ÖTSV durchgeführt. Voraussetzung ist die Zugehörigkeit zur B-Klasse, eine ausreichende Anzahl von Turnieren sowie eine Eignungsprüfung. Die Lehrwarteausbildung vermittelt Grundzüge der Trainingslehre sowie der Anatomie und Physiologie. Im einem Spezialsemester werden die technischen Grundlagen des Tanzsports vermittelt. Die Lehrwarteausbildung vermittelt das Grundwissen für die Durchführung einzelner Trainingseinheiten und Lehrinhalte, wiederum in enger Zusammenarbeit mit einem staatlich geprüften Trainer.
Trainer
Mit dem Jahr 2003 wurde die bisherige Voraussetzung für die Trainerausbildung (Zugehörigkeit zur Sonderklasse und Beendigung der Turnierkarriere) abgeändert. Nunmehr gilt die A-Klassenzugehörigkeit, eine absolvierte Lehrwarteausbildung sowie eine Eignungsprüfung als Voraussetzung. In der Trainerausbildung wird jenes Wissen vermittelt, das für die Betreuung von Paaren vom Anfänger bis zur internationalen Leistungsklasse notwendig ist. Die steirischen staatlich geprüften Trainer sowie die Übungsleiter haben wir wiederum in einer eigenen Liste zusammengestellt.